Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind:
- Kirchenbezirke bzw. mehrere Kirchenbezirke gemeinsam
- Kirchengemeinden bzw. mehrere Kirchengemeinden (Distrikt)
- Kirchliche Verbände
Vor Antragsstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch notwendig. Bei Interesse erfolgt eine Beratung vor Ort.
Für die Antragsrunde 2024 / I können Sie hier wieder die entsprechenden Anträge herunterladen. (Abgabefrist: 5. April 2024)