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Arbeitsicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der evangelischen Landeskirche in Württemberg

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Landeskirche haben die Aufgabe nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 die Kirchengemeinderäte und Dienststellenleitungen innerhalb der Evangelischen Landskirche in Württemberg umfassend zu allen Fragen der Arbeitssicherheit, der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, sowie der Gestaltung äußerer Rahmenbedingungen der jeweiligen Arbeitsplätze (Brandschutz, Verkehrssicherheit, ...) zu beraten.

Arbeitgeber müssen eine Vielzahl von Anforderungen und Pflichten erfüllen, die sie oftmals gar nicht alle kennen. Im Bereich der Landeskirche kommt außerdem dazu, dass vielen Arbeitgebern diese Funktion aufgrund ihres Ehrenamtes zugewachsen ist und Sie sich dieser Tatsache zunächst oft gar nicht bewusst sind.

Die Beratung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit soll die kirchlichen Arbeitgeber dabei unterstützen, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden und damit sowohl den angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wie auch den vielen ehrenamtlich Engagierten eine möglichst gute und der Gesundheit förderliche Arbeitsumgebung bieten zu können.

Sie soll den Arbeitgebern die nötigen Informationen liefern, um Entscheidungen mit dem entsprechenden Fachwissen fällen zu können.

Erreichbarkeit

Sie erreichen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit am Besten montags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr.

Die Zuständigkeitsbereiche der Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Sie bei den Downloads herunter laden (tabellarische Auflistung der Kirchenbezirke/Karte der Landeskirche)

Kontakt

Matthias Bachmann

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Burckhard Allzeit

Fachkraft für Arbeitssicherheit

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