Oberkirchenrat
Oberste Dienstbehörde der Landeskirche
Die Kirchenleitung in Stuttgart
Der Oberkirchenrat führt die landeskirchliche Verwaltung. Die Kirchenverfassung bestimmt ihn als ein Kollegium, dem der Landesbischof vorsteht. Der von der Landessynode beschlossene Haushaltsplan wird von ihm ausgeführt. Er kann Verordnungen erlassen und Ausführungsbestimmungen zu kirchlichem Recht beschließen.
Vom Oberkirchenrat wird von den Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und kirchlichen Einrichtungen theologische und rechtliche Beratung erwartet. Die Dienstaufsicht über die Verwaltung der Kirchenbezirke und -gemeinden sowie über landeskirchliche Werke und Einrichtungen liegt beim Oberkirchenrat ebenso wie die über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche.
Im Oberkirchenrat organisieren Mitarbeitende den landeskirchlichen Pfarrdienst. Das Kollegium des Oberkirchenrats wirkt bei der Besetzung der Pfarrstellen und der landeskirchlichen Ämter mit.
In seine Zuständigkeit fällt es, für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen. In vermögensrechtlichen Fragen und bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten vertritt der Oberkirchenrat die Landeskirche.
Kontakt
Evangelischer Oberkirchenrat Postanschrift | Telefonische Erreichbarkeit Tel.: 0711 2149-0 |
Kontakt Kirchenleitung
Landesbischof
Büro des Landesbischofs
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart
Tel.: (0711) 2149-324
Fax: (0711) 2149-470
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Direktor
Direktor im Oberkirchenrat Stefan Werner
Leiter Dezernat 5
Tel.: 0711 2149-305
Fax: 0711 2149-9305
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