Recht
Rechnungsprüfamt
Das Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist die rechtlich unabhängige Prüfungs- und Beratungsinstanz für alle Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Es prüft und berät unter anderem Einrichtungen wie Kirchengemeinden, Kirchenbezirke, Diakoniestationen, Stiftungen, Werke und Dienste sowie auch die Landeskirche selbst.
Ein wichtiges Angebot ist dabei auch die Unterstützung aller kirchlichen Organe bei der Wahrnehmung ihrer Finanzverantwortung und der Förderung des wirtschaftlichen Denkens und Handelns innerhalb und zum Wohle der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
Hauptaufgaben des RPA sind nach RPA-Gesetz:
Prüfung der Haushalt-, Kassen- und Rechnungsführung
- der Landeskirche und ihrer rechtlich unselbstständigen Einrichtungen, Sondervermögen und Wirtschaftsbetriebe (nach § 2 Abs. 2 RPA-Gesetz im Auftrag der Landessynode);
- der Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und der kirchlichen Verbände einschließlich ihrer rechtlich unselbstständigen Einrichtungen, Sondervermögen und Wirtschaftsbetriebe;
- der rechtlichen selbstständigen kirchlichen Werke; Einrichtungen und Stiftungen soweit sie der Aufsicht der Landeskirche unterliegen und die Rechnungsprüfung nicht anders geregelt ist oder weil die Prüfung durch Vereinbarung mit der Landeskirche auf das RPA übertragen wurde.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Rechnungsprüfamt und dessen Aufgaben finden Sie unter www.rpa.elk-wue.de
Kontakt
Hausanschrift | Erreichbarkeit |
Rechnungsprüfamt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg Gänsheidestraße 21 70184 Stuttgart | Telefon: 0711 2149-224 Telefax: 0711 2149-9224 E-Mail: rpa@elk-wue.de Montag - Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |