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Recht

Kirchliches Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg entscheidet, unbeschadet der Zuständigkeit staatlicher Gerichte, über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art des Kirchenrechts. Es ist mit insgesamt fünf Mitgliedern besetzt und wird in seiner Arbeit von der Geschäftsstelle unterstützt.

Das kirchliche Verwaltungsgericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht einschließlich der Verkündigung der Urteile und Beschlüsse sind in der Regel öffentlich. Rechtsmittel können gegen die Entscheidungen des kirchlichen Verwaltungsgerichts nicht eingelegt werden. Einzelheiten zum kirchlichen Verwaltungsgericht regelt das Kirchliche Verwaltungsgerichtsgesetz (KVwGG).

Die Entscheidungen des kirchlichen Verwaltungsgerichtes finden Sie unter:

Das kirchliche Verwaltungsgerichtsgesetz (KVwGG) finden Sie hier

Kontakt

Hausanschrift Erreichbarkeit
Verwaltungsgericht der Ev. Landeskirche in Württemberg
Geschäftsstelle
Gerokstraße 19
70184 Stuttgart
Telefon: 0711 2149-730
E-Mail: Geschaeftsstelle.VG@elk-wue.de
Dienstag und Donnerstag 12 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr