Recht
Kirchliches Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht der Evangelischen Landeskirche in Württemberg entscheidet, unbeschadet der Zuständigkeit staatlicher Gerichte, über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art des Kirchenrechts. Es ist mit insgesamt fünf Mitgliedern besetzt und wird in seiner Arbeit von der Geschäftsstelle unterstützt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum kirchlichen Verwaltungsgericht und seinen Mitglieder finden Sie unter:
Das kirchliche Verwaltungsgericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht einschließlich der Verkündigung der Urteile und Beschlüsse sind in der Regel öffentlich. Rechtsmittel können gegen die Entscheidungen des kirchlichen Verwaltungsgerichts nicht eingelegt werden. Einzelheiten zum kirchlichen Verwaltungsgericht regelt das Kirchliche Verwaltungsgerichtsgesetz (KVwGG).
Die Entscheidungen des kirchlichen Verwaltungsgerichtes finden Sie unter:
Das kirchliche Verwaltungsgerichtsgesetz (KVwGG) finden Sie hier
Kontakt
Hausanschrift | Erreichbarkeit |
Verwaltungsgericht der Ev. Landeskirche in Württemberg Geschäftsstelle Gerokstraße 19 70184 Stuttgart | Telefon: 0711 2149-730 E-Mail: Geschaeftsstelle.VG@elk-wue.de Dienstag und Donnerstag 12 Uhr bis 16 Uhr Mittwoch 8 Uhr bis 12 Uhr |