Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind:

  • Kirchenbezirke bzw. mehrere Kirchenbezirke gemeinsam
  • Kirchengemeinden bzw. mehrere Kirchengemeinden (Distrikt)
  • Kirchliche Verbände

Vor Antragsstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch notwendig. Bei Interesse erfolgt eine Beratung vor Ort.

Für die Antragsrunde 2024 / I können Sie hier wieder die entsprechenden Anträge herunterladen. (Abgabefrist: 5. April 2024)