Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind:

  • Kirchenbezirke bzw. mehrere Kirchenbezirke gemeinsam
  • Kirchengemeinden bzw. mehrere Kirchengemeinden (Distrikt)
  • Kirchliche Verbände

Vor Antragsstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch notwendig. Bei Interesse erfolgt eine Beratung vor Ort.

Für die Antragsrunde 2024 / II können Sie hier ab Juli 2024 die entsprechenden Anträge herunterladen.