04.03.2025

Religionslehrkraft (m/w/d) 69,23 % für die Kirchenbezirke Freudenstadt und Rottweil

Beginn: zum Schuljahresbeginn 2025 / 26

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg sucht zum Schuljahresbeginn 2025 / 26

Religionslehrkraft (m/w/d)
 

für die Kirchenbezirke Freudenstadt und Rottweil mit einem Deputat von 18 Wochenstunden (69,23 %)

Der Einsatz erfolgt an mehreren Schulen. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

Was Sie mitbringen

  • abgeschlossenes Studium in Religionspädagogik (Bachelor oder Diplom) oder Lehramtsstudium (beide Staatsexamen) mit Ev. Religionslehre im Hauptfach oder abgeschlossene kirchliche Aufbauausbildung und Berufung ins Diakonat mit religionspädagogischer Qualifikation
  • Engagement für die Weiterentwicklung der kirchlichen Bildungsarbeit
  • hervorragende kommunikative Fähigkeiten
  • digitale Medienkompetenz
  • professionelles und adressatengerechtes Auftreten
  • Spaß an der Erarbeitung neuer Themen und der Entwicklung neuer Religionsdidaktik
  • Wir erwarten grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland

Gründe für Ihre Arbeit bei uns

  • Anstellung und Vergütung nach der Kirchlichen Anstellungsordnung (entsprechend TVöD-VKA bis Entgeltgruppe 11
  • eine erfüllende, sinnstiftende Tätigkeit mit viel Abwechslung und Kontakt zu Menschen
  • alle Vorteile der Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen, umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss für Ihr Jobticket und bieten die Möglichkeit eines Bike-Leasing.

Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung, bei gleicher Qualifikation werden diese bevorzugt berücksichtigt.

Ansprechpartner

Klingt nach Ihrer Berufung?

Dann bewerben Sie sich ausschließlich per E-Mail an personalmanagement@elk-wue.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31. März 2025 unter Angabe des Kennwortes „Religionslehrkraft Freudenstadt, Sulz“,

Idealerweise liegt Ihrer Bewerbung bereits der Nachweis über einen Masernschutz gemäß Infektionsschutzgesetz und ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bei. Die Bestätigung zur Beantragung dieses Führungszeugnisses erhalten Sie auf Nachfrage vom Referat Personal. Das Führungszeugnis kann nachgereicht werden. Da es Teil der Bewerbungsunterlagen ist, werden die Kosten hierfür nicht erstattet

Noch Fragen…?

Schuldekan Hans Jörg Dieter, Tel. 07441 9156951, hansjoerg.dieter@elkw.de

Personalmanagement: Simone Robert, Tel. 0711 2149-309, simone.robert@elk-wue.de