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Mitarbeiterunterweisung

Sowohl der Gesetzgeber (im Arbeitsschutzgesetz §12), als auch die Berufsgenossenschaften (in der DGUV V1 §4) fordern, dass Arbeitgeber Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen müssen.

Diese Forderung steht auch für alle kirchlichen Arbeitgeber im Raum, wobei hier als Besonderheit dazu kommt, dass auch alle Ehrenamtlichen wie Arbeitnehmer gesehen werden.

Um Sie bei der Erfüllung dieser Anforderung zu unterstützen stellt Ihnen EFAS eine umfangreiche Information zum Thema richtig unterweisen zur Verfügung.

Durchführung der Unterweisung

Die Durchführung einer Mitarbeiterunterweisung scheint in vielen Kirchengemeinden vor allem deshalb schwierig umsetzbar zu sein, weil vielerorts die Mitarbeitenden mehr Hintergrundwissen und praktische Erfahrung zu ihrer Arbeit haben, als die Arbeitgeber (Pfarrer und Kirchengemeinderäte) und es deshalb für die Arbeitgeber nur schwer vorstellbar ist, den Mitarbeitenden zu erklären, worauf sie bei ihrer Arbeit alles zu achten haben. Wichtig ist deshalb der Hinweis, dass Unterweisung nicht bedeutet: "Ich weis es besser, als Sie", oder gar "Sie haben etwas falsch gemacht, und ich zeige Ihnen, wie es richtig geht". Bei einer Unterweisung geht es vor allem darum, eine Sensibilität für das jeweilige Thema zu erzeugen und evtl. eigene Handlungsabläufe zu hinterfragen.

Eine Unterweisung lässt sich deshalb oft am Besten im Dialog und gemeinsamen Studium von bereits vorhandenen Unterweisungshilfen wie Betriebsanweisungen, Broschüren der Berufsgenossenschaften, Veröffentlichungen der EFAS, ... durchführen.

Als ganz praktische Unterweisungshilfe eignen sich eine Reihe von Betriebsanweisungen, die Sie von Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit oder direkt bei der EFAS bekommen können.

Für die Unterweisung zum Verhalten im Brandfall kann z.B. die Brandschutzordnung Teil B herangezogen werden, die Sie sich mit Hilfe der Broschüre "Mit Feuer und Flamme für den Brandschutz" der EFAS selber erstellen können.

Außerdem eignen sich die Broschüren der VBG „Info-Map Hausmeister“ und "Küster-, Mesner- und Hausmeisterdienste gut organisieren und durchführen", sowie die Info-Map "Erste Hilfe + Brandschutz“ und die Info-Map „Bau- und Instandhaltungsarbeiten mit Ehrenamtlichen in der Kirchengemeinde“ hervorragend als Unterweisungsgrundlage.

Sie können auch die Vorlage Ihrer Fachkräfte für Arbeitssicherheit nutzen, die Sie unter Downloads als pdf Datei finden und in der alle gängigen Themen zusammengefasst sind.

Ein gemeinsamer Blick in diese Schriften führt dazu, dass Unterweisende nicht als diejenigen dasteht, die meinen, es besser zu wissen.

Gemeinsam können Unterweisende und Unterwiesene entdecken, auf was es bei der jeweiligen Tätigkeit zu achten gilt und ggf. lernen beide etwas dabei.

Der Arbeitgeber kann für eine Unterweisung natürlich auch jederzeit Fachwissen von außerhalb hinzuziehen, z.B. den Wartungsdienst der Feuerlöscher für eine Unterweisung zum Thema „Umgang mit Feuerlöschern“, oder einen Mitarbeiter eines Rettungsdienstes für das Thema „Erste Hilfe“, oder auch einfach ein Gemeindeglied, welches beruflich mit dem Thema zu tun hat, z.B. einen Förster für die Unterweisung im Umgang mit Grünpflegegeräten, eine Hauswirtschaftsleiterin für das Thema Lebensmittelhygiene, ….

Dokumentation der Unterweisung

Eine Unterweisung muss immer dokumentiert werden. Hierfür gibt es einen Vorschlag der EFAS und von Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit (siehe Downloads unten).

Verantwortung für die Durchführung

Wichtig ist, dass innerhalb der Kirchengemeinde vereinbart wird, wer die notwendigen Unterweisung für welche Mitarbeitenden durchführt, bzw. dafür verantwortlich ist, dass sie durchgeführt werden - das muss nicht unbedingt der Pfarrer oder ein Mitglied des KGR sein. Hier können auch eine Jugendreferentin, in Gemeindediakon oder ehrenamtlich Mitarbeitende beauftragt werden, je nachdem, wer für die zu unterweisenden Mitarbeitenden zuständig ist und damit die Unterweisungen mit dem kleinsten organisatorischen Aufwand durchführen, bzw. organisieren kann.

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