Sachgebiet 8.1.3

Pfarrhausangelegenheiten

Aufgaben Kirchenverwaltungsoberamtsrat

Aufgabenbereiche

Pfarrhausangelegenheiten

Angelegenheiten von kirchengemeindeeigenen und staatlichen Pfarrhäusern einschließlich Nebengebäuden und Hausgärten mit Genehmigungen in Pfarrhausangelegenheiten nach § 50 KGO und den Pfarrhausrichtlinien einschließlich Darlehensgewährung.

Folgende Aufgabenbereiche fallen hierunter (beispielhafte Aufzählung):

  • Festlegung des Bauprogramms bei Instandsetzungen und Neubauten; Beauftragung von Architekten nach Vereinbarung des Architektenhonorars; Genehmigung von Bauvorhaben; Abrechnung des Architektenhonorars; Gewährung von Zuschüssen aus dem Pfarrhausverfügungsfonds; rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauvorhaben, unter anderem bei Baumängeln oder Vertragsauslegungen; Treffen von Entscheidungen nach den Pfarrhausrichtlinien; Auslegung der Pfarrhausrichtlinien; Überprüfen von Privatersätzen der Stelleninhaber; Genehmigung von Grundstücksverträgen bezüglich der Pfarrhäuser; Verhandlungen mit den staatlichen Behörden bei den so genannten Staatspfarrhäusern
  • Beratung in grundsätzlichen Angelegenheiten bei Neuordnung von Pfarrstellen einschließlich der Verwertung (i. d. R. Verkauf) überzähliger Pfarrhäuser (Beteiligung im Rahmen von Immobilienkonzeptionen); Festsetzung von Nutzungsentschädigungen für Pfarrwohnungen

BITTE BEACHTEN

Alle an das Baudezernat gestellten Anträge sind in Schriftform einzureichen

gerne per E-Mail an: okr@elk-wue.de

oder per Post an:

Evangelischer Oberkirchenrat
Postfach 10 13 42
70012 Stuttgart