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Sachgebiet 8.1.1

Bauangelegenheiten der Kirchengemeinden, Erstellung von Immobilienkonzepten u. a. sowie Kindergartenangelegenheiten

Aufgaben Kirchenoberverwaltungsdirektor

Aufgabenbereiche

Bauwesen (bei baufachlichen Fragen im Zusammenwirken mit Referat 8.2 Bauberatung)

Bauangelegenheiten der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke und kirchl. Verbände

Versendung von Beratungsberichten und Stellungnahmen der Bauberatung mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen in baulichen Angelegenheiten; Abschluss von Architektenverträgen bzw. von Honorarvereinbarungen mit Architekten und Vornahme deren Beauftragung; Zustimmung zum Bauprogramm der Kirchengemeinden (bei Neubauten Verabredung und verbindliche Festlegung des Raumprogramms); Weiterbeauftragung des Architekten nach Vorlage von Planungsunterlagen; Genehmigung von Bauvorhaben (Erteilung von aufsichtsrechtlichen Genehmigungen in Bauangelegenheiten nach §§ 48 und 50 KGO, § 25 KBO und der HHO); Beauftragung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren; Beratung der Kirchengemeinden in Grundstücksangelegenheiten; Beratung der Kirchengemeinden bei Vergabefragen (VOB); Beratung der Kirchengemeinden bei der Behebung von Baumängeln; Beratung der Kirchengemeinden beim Abschluss von Bauverträgen und auch in Honorarfragen; Überprüfung von Honorarvorschlägen von Architekten; Bearbeitung allgemeiner Rechtsfragen des Baurechts; Stellungnahmen zur kommunalen Bauleitplanung; Fortschreibung des Musterarchitektenvertrags

Bauliche Sondergebiete (Orgel und Glocken)

Orgelangelegenheiten

Orgelpflegeordnung einschließlich Auslegung; Orgelbauvertrag; Genehmigung von Maßnahmen nach der Orgelpflegeordnung; Bestellung von Orgelsachverständigen nach Anhörung von Dezernat 1; Klärung von Einzelfragen bei Maßnahmen an Orgeln wie Urheberrecht, Denkmalschutz usw.

Glocken

Glockenberatungsverordnung einschließlich Auslegung; Bestellung von Glockensachverständigen im Nebenamt; Genehmigung von Maßnahmen an Glocken nach dem Glockenwesenerlass nach Anhörung des Glockensachverständigen; Versendung von Beratungsberichten des Glockensachverständigen; Beratung von Kirchengemeinden bei Beschwerden gegen das Glockengeläut oder den Stundenschlag der Kirchturmuhr

Denkmalschutz

Vertretung grundsätzlicher Fragen des Denkmalschutzes gegenüber den staatlichen Behörden; Klärung von Einzelfragen des Denkmalschutzes; Beratung der Kirchengemeinden in Zuschussangelegenheiten; Geltendmachung von gottesdienstlichen Belangen gegenüber den Denkmalschutzbehörden bei Bauvorhaben in Kirchengebäuden.

Kindertagesstätten

Wahrnehmung überörtlicher Angelegenheiten und Interessenvertretung der kirchlichen Einrichtungen gegenüber dem Land, den Kommunen, den anderen Kirchen in Baden-Württemberg, der 4-Kirchenkonferenz und ihrer Spitzenverbände in Kindergartenfragen und den Kommunalen Landesverbänden; Genehmigung und Auslegung von Kindergartenverträgen; Festsetzung der Elternbeiträge; Abwicklung des Förderprogramms zur Schaffung von Plätzen für unter 3 Jährige und für die finanzielle Förderung der Einrichtung von Familienzentren; Entwicklung und Umsetzung neuer Trägerstrukturen; Einzelfragen der Kindergartenarbeit, soweit nicht der Evangelische Landesverband Tageseinrichtungen für Kindertagesstätten in Württemberg e. V. zuständig ist.

Ausgleichstock

Geschäftsstelle für den Ausgleichstock; Entgegennahme, Auswertung und Aufbereitung der Anträge für die Verteilsitzungen des Ausschusses; Versendung der Bescheide nach den Ausschusssitzungen; Auszahlung der Zuschüsse; Weiterentwicklung der Entscheidungspraxis des Ausschusses mit Veröffentlichung der Grundsatzbeschlüsse des Ausschusses, einzeln und als Merkblatt zusammengefasst; Bewirtschaftung der Fonds des Ausgleichstocks; Geltendmachung von Erstattungsansprüchen des Ausgleichstocks; Finanzplanung des Ausgleichstocks.

Energiesparfonds

Vorschläge für die Weiterentwicklung der Förderrichtlinien für den Energiesparfonds; Festsetzung der Zuschüsse aus dem Energiesparfonds des Ausgleichstocks mit Auszahlung und Überwachung der Abrechnung.

Geldvermittlungsstelle

Zuständig für die Tätigkeit der Geldvermittlungsstelle (die Geldverwaltung einschließlich Kontenführung erledigt das Dezernat 7); Gewährung von Darlehen und Überbrückungskrediten mit Ausfertigung der Schuldurkunden; allgemeine Fragen der Geldvermittlungsstelle.

Rechtsberatung

Beratung in Fragen der Anwendung und der Auslegung des kirchlichen und staatlichen Rechts (ohne Personalfragen oder soweit ein anderes Dezernat zuständig ist); Beratung in Fragen der Auslegung der Kirchengemeindeordnung, Kirchenbezirksordnung, des Kirchlichen Verbandsgesetzes und der Haushaltsordnung; allgemeine Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Gebäudeunterhaltung.

Erstellung und Umsetzung von Immobilienkonzeptionen der Kirchengemeinden

Begleitung von Kirchengemeinden und Kirchenbezirken bei der Erstellung und Umsetzung von Immobilienkonzeptionen; Umnutzung von Gebäuden; Klärung grundsätzlicher Angelegenheiten bei der Erstellung und Umsetzung von Immobilienkonzeptionen mit laufender Weiterentwicklung; Durchführung von Fortbildungen und Tagungen.

Grundstücksangelegenheiten

Beratung in sämtlichen Grundstücksangelegenheiten.

Erteilung von Genehmigungen nach kirchlichem Recht

Erteilung von Genehmigungen nach der Kirchengemeindeordnung, Kirchenbezirksordnung sowie der Haushaltsordnung (insbesondere nach dem § 50 KGO und § 25 KBO), z. B. bei folgenden Angelegenheiten: Belastung und Verkauf von Grundstücken; Abschluss lang laufender Verträge (mindestens 10 Jahre); Aufnahme von Darlehen; Neubauvorhaben und größere Instandsetzungen.

BITTE BEACHTEN

Alle an das Baudezernat gestellten Anträge sind in Schriftform einzureichen

gerne per E-Mail an: okr@elk-wue.de

oder per Post an:

Evangelischer Oberkirchenrat
Postfach 10 13 42
70012 Stuttgart