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Referat 8.1

Bau- und Gemeindeaufsicht, Beratung der Kirchengemeinden

Aufgabenbereiche

Rechtsaufsicht über Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und kirchliche Verbände mit Erteilung der aufsichtsrechtlichen Genehmigungen nach der Kirchengemeindeordnung, Kirchenbezirksordnung, Haushaltsordnung, Kirchliches Verbandsgesetz und weiteren Nebengebieten (z. B. Orgelpflegeordnung, Glockenwesenerlass, Glockenberatungsverordnung) einschließlich der Beratung der Kirchengemeinden in Einzelfällen, Erbringung von Serviceleistungen und der überörtlichen Vertretung bei grundsätzlichen Angelegenheiten gegenüber staatlichen und kommunalen Behörden (z. B. Ministerien, Regierungspräsidium, Stadtverwaltung), Kommunalen Landesverbänden und anderen Kirchen in Baden-Württemberg für insbesondere folgende Rechtsgebiete:

  • Bauwesen unter Beachtung der kirchlichen und staatlichen Rechtsvorschriften (in Zusammenarbeit mit dem Referat 8.2 Bauberatung)
  • Bauwesen mit allen Fragen, die kirchliche Gebäude (Kirche, Gemeindezentrum, Gemeindehaus, Pfarrhaus, Kindergarten, Verwaltungsgebäude, Tagungsstätten, Ferienwaldheime, Wohnungen usw.) betreffen
  • Kindergartenangelegenheiten (ohne Anstellungs- und Versicherungsrecht sowie religionspädagogische und pädagogische Fragestellung), soweit nicht der Evangelische Landesverband Tageseinrichtungen für Kindertagesstätten in Württemberg e. V. zuständig ist
  • Wahrnehmung aller Aufgaben des Ausgleichstocks für hilfsbedürftige Kirchengemeinden
  • Erteilung von Genehmigungen zu genehmigungspflichtigen Verträgen sowie weiteren genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften nach § 50 KGO und § 25 KBO einschließlich der vorauslaufenden Beratung
  • Genehmigung von Satzungen mit vorauslaufender Beratung
  • Beratung in Angelegenheiten der diakonischen Arbeit von Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und kirchlichen Verbänden einschließlich der Genehmigung der Verträge bzw. rechtlichen Beteiligungen
  • Geldvermittlungsstelle des Oberkirchenrats einschließlich Darlehensbewilligungen
  • Beratung der Kirchengemeinden in Rechtsfragen, soweit keine Zuweisung zu einem anderen Dezernat erfolgt
  • Mithilfe bei der Erstellung und Umsetzung von Immobilienkonzeptionen der Kirchengemeinden einschließlich Klärung von grundsätzlichen Fragen
  • Erteilung von Genehmigungen nach der Haushaltsordnung mit vorlaufender Beratung
  • Genehmigung von Umlagen der Kirchenbezirke und kirchlichen Verbände
  • Erbschaftsangelegenheiten von Kirchengemeinden
  • Friedhofangelegenheiten
  • Genehmigung von Grenzänderungen und Namensänderungen bei Kirchengemeinden
  • Gemeinschaftlicher Energiebezug von Kirchengemeinden und Kirchenbezirken
  • Bearbeitung von Fragen im Zusammenhang mit der Errichtung von Mobilfunkanlagen auf kirchlichen Grundstücken
  • Erteilung von Genehmigungen, soweit dies in anderen kirchlichen Rechtsvorschriften vorgesehen ist

Kontakt

N.N.

Referatsleitung

BITTE BEACHTEN

Alle an das Baudezernat gestellten Anträge sind in Schriftform einzureichen

gerne per E-Mail an: okr@elk-wue.de

oder per Post an:

Evangelischer Oberkirchenrat
Postfach 10 13 42
70012 Stuttgart

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