Referat 2.3
Diakonat: die Diakonin, der Diakon
Diakoninnen und Diakone sind in verschiedenen Arbeitsfeldern der Landeskirche tätig. Vorwiegend arbeiten sie dabei in den Bereichen der Gemeindediakonie, Jugendarbeit, Religionspädagogik, Seelsorge, Sozialer Diakonie, Pflegediakonie und Sonderdienste.
Um diese Aufgaben kompetent erfüllen zu können, absolvieren sie eine Ausbildung bzw. eine berufsbegleitende Qualifizierung an einer von der Landeskirche anerkannten Ausbildungsstätte. Dazu gehören die Evangelische Hochschule Ludwigsburg (Regelausbildung), verschiedene diakonisch missionarische Ausbildungsstätten oder ein abgeschlossenes Studium im theologisch-religionspädagogischen oder diakonisch-sozialpädagogischen Fachbereich an einer Evangelischen Fachhochschule. Nach der Ausbildung bzw. Aufbauausbildung oder einer berufsbegleitenden Qualifizierung werden sie in das Amt der Diakonin oder des Diakons berufen.
In der Regel sind sie im Kirchenbezirk oder bei einer Diakonischen Einrichtung angestellt und werden dort von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen, die für die Dienst- und Fachaufsicht zuständig sind, in ihrer Arbeit begleitet.
Sie sind selbstständig für einzelne Aufgabenfelder zuständig und vertiefen ihre berufliche Kompetenz durch die jeweilige fachliche und geistlich-theologische Fortbildung.
Weitere Informationen gibt es beim Oberkirchenrat sowie im Diakonen- und Diakoninnengesetz vom 23. Oktober 1995, geändert durch Gesetz vom 20. Juli 1999.