Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind:
- Kirchenbezirke bzw. mehrere Kirchenbezirke gemeinsam
- Kirchengemeinden bzw. mehrere Kirchengemeinden (Distrikt)
- Kirchliche Verbände
Vor Antragsstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch notwendig. Bei Interesse erfolgt eine Beratung vor Ort.
Für die Antragsrunde 2024 / II können Sie hier ab Juli 2024 die entsprechenden Anträge herunterladen.