Informationen
Zielsetzung
Inhaltlich
- Neue Erprobungsräume kirchlicher Präsenz im Gemeinwesen fördern
- Diakonische Herausforderungen im Sozialraum aufgreifen
- Gemeinwesen orientierte Entwicklungen (z.B. in kommunalen Kooperationen) fördern
Strukturell
- Anwachsende Pastorationsdichte teilweise kompensieren oder durch Aufgabenverteilung Entlastung bieten
- Professionsübergreifende Zusammenarbeit weiterentwickeln
- Unterstützung der Vernetzung von kirchlichen Handlungsfeldern und Flexibilisierung von Dienstaufträgen
- Erprobung zentraler Anstellungsmodalitäten im Diakonat
- Attraktive Dienstaufträge ermöglichen
Rahmenbedingungen
- Diakonen-Stellenanteile im Umfang von 25% oder 50% werden für einen Zeitraum von 3 oder 5 Jahren vergeben.
- Zentrale Anstellung der Diakoninnen und Diakone bei der Landeskirche (bei 50%-Projektstellen)
Für zusätzliche, frei finanzierte Stellenanteile wird Kostenersatz an die Landeskirche geleistet - Es dürfen keine bestehenden Diakonenstellen damit ersetzt oder gekürzt werden
- Stelleninhaber müssen Diakon/Diakonin sein, bzw. die Voraussetzungen für eine Berufung erfüllen
- Regelstellen werden nicht finanziert
- Kirchengemeinden, die in der Vergangenheit schon eine Förderung der Landeskirche für eine Diakonenstelle erhielten, sind nicht antragsberechtigt
- Die Landeskirche übernimmt im Rahmen der zentralen Anstellung die Personalkosten für die Projektaufträge, sowie Sachkosten für Fortbildung, Reisekosten, ZGASt-Gebühr, Miet- und Mietnebenkosten. Nicht finanziert werden Büroausstattung und sonstige Projektnebenkosten
- Dienst- und Fachaufsicht verbleiben vor Ort
- Stelle wird in einem Besetzungsgremium vor Ort besetzt
- Bewerbung und Anstellung beim Ev. Oberkirchenrat / ggf. vor Ort
Kriterien bei der Vergabe
- Stelleninhaber muss Diakonin / Diakon sein, bzw. die Voraussetzungen für die Berufung erfüllen
- Es dürfen keine bestehenden Diakonenstellen damit verbunden gekürzt werden, Stellenausweitung möglich und erwünscht
- Regelstellen werden nicht finanziert
- Eine längerfristige berufsbiografische Perspektive für die eingesetzten Diakoninnen und Diakone soll - wenn möglich - aus den oben genannten Zielen des Projekts erkennbar sein
- Die Projekte müssen mindestens eine der folgenden Zielsetzungen erfüllen:
- Separierte Handlungsfelder werden übergreifend wahrgenommen und vernetzt
- Nachhaltigere Wirksamkeit - z.B. durch intensive Zusammenarbeit, strukturelle Veränderung - wird erzielt
- Die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und Kirchenbezirken, aber auch mit diakonischen und kommunalen Einrichtungen im Sozialraum wird angeregt und gefördert
- Eine längerfristige berufsbiographische Perspektive für die eingesetzten Diakoninnen und Diakone soll - wenn möglich - erkennbar sein
Beispiele
- Diakonisch-missionarisches Engagement der Kirchen und Gemeinden
- im Blick auf die demografischen Veränderungen werden Konzepte kirchlichen Handelns entwickelt und umgesetzt
- Sozialdiakonische Herausforderungen werden gestaltet, z.B. Demografie, Arbeit mit Familien, Quartiersentwicklung, „Streetwork Gemeinde“, neue Formen der Kinder- und Jugendarbeit, Zusammenarbeit Gemeinde und Schule, …
Beiratsmitglieder
Frau Kirchenrätin Elvira Feil Götz | Vorsitzende - Ref. 2.3 / OKR |
Herr Diakon Frank Berger | Projektreferent - Ref. 2.3 / OKR |
Frau Dekanin Elke Dangelmaier-Vinçon | Dekanat Zuffenhausen |
Herr Schuldekan Jürgen Heuschele | Schuldekan Heilbronn/Brackenheim |
Herr Pfarrer Thomas Burk | Mitglied der 16. Landessynode |
Frau Ute Mayer | Mitglied der 16. Landessynode |
Frau Diakonin Esther Kuhn | Projekt SPI / OKR |
Herr Kirchenrat Ulrich Ruck | Ref. 2.1 / OKR |
Herr Diakon Jan Bechle | ejw Stuttgart |
Frau Pfarrerin Dorothee Gabler | Zentrum Diakonat / Direktorin |
Frau Diakonin Ute Schütz | Zentrum Diakonat |