Aktenpläne der Landeskirche
Willkommen auf der Aktenplanseite im Dienstleistungsportal! Auf dieser Seite können gelangen Sie zum Aktenplanauszug für Gemeinden und Kirchenbezirke, zum Stichwortverzeichnis, zum Gesamtaktenplan, zur Mapping-Tabelle (altes <->neues Aktenzeichen), zum Abkürzungsverzeichnis betr. die Ordnernamen im Sharepoint, zur Plattform für die Schulungen zu PC im Pfarramt - elektronischer Aktenplan und zum Frage-Antwort-Bereich betr. die Themen Schriftgutverwaltung und Aktenplan.
Aktenplanauszug für Gemeinden und Kirchenbezirke
Tool zum Suchen im Aktenplanauszug und im Stichwortverzeichnis
Schulungen zu PC im Pfarramt - elektronischer Aktenplan 2022
Fragen und Antworten (FAQs) zum Aktenplan, zur Schriftgutverwaltung und zum digitalen Arbeiten
Warum ein neuer Aktenplan und was ist neu daran?
- Durch die laufenden Änderungen in Gesellschaft, Kirche und Verwaltung muss der Aktenplan immer wieder aktualisiert und neu aufgelegt werden. Seit 2022 gilt in der Evang. Landeskirche in Württemberg der neue Aktenplan 2022. Er geht im Kern auf die landeskirchlichen Aktenpläne von 1967 und 1998 zurück. So viele seitherige Aktenzeichen als möglich wurden beibehalten und können weiter benutzt werden. Der Aktenplan orientiert sich an den Aufgaben der Kirche, nicht an organisatorischen Strukturen, Haushaltsstellen oder ähnlichen Merkmalen.
- Viele nicht mehr benötigte Aktenzeichen wurden gestrichen, etliche Aktenzeichen mussten umformuliert und ergänzt werden, neue Aktenzeichen kamen hinzu.
- Neu hinzugekommen ist die Hauptgruppe 9 „Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmanagement“, zu der auch Themen wie Archiv, Bibliothek, Schriftgutverwaltung, Datenschutz, Informationssicherheit und Notfallmanagement gehören.
- Insgesamt wurde der Aktenplan stärker an den Bedürfnissen der Kirchenbezirke und Kirchengemeinden ausgerichtet (v. a. in den Hauptgruppen 3 und 5).
- Die Gesamtzahl der Aktenzeichen konnte deutlich reduziert werden.
Für welche Dienststellen gilt der neue Aktenplan der Evangelischen Landeskirche in Württemberg?
- Der Aktenplan 2022 ist das offizielle von der Landeskirche vorgegebene und verbindlich anzuwendende Ablagesystem für dienstliche Unterlagen (analog und digital). Es handelt sich um einen Einheitsaktenplan, d. h. er gilt – wenn auch in unterschiedlicher Ausführlichkeit – für alle Ebenen und Einheiten der Landeskirche.
- Die Landeskirche ist den Grundsätzen einer modernen, geordneten Verwaltung verpflichtet (Schriftlichkeit des Verwaltungshandelns, Aktenmäßigkeit des Verwaltungshandelns, Vollständigkeit und Einheitlichkeit, Authentizität und Integrität, rechtskonforme Aussonderung). Die Ablage von Unterlagen nach Aktenplan ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung dieser Grundsätze. Außerdem ist dieses Vorgehen effizienzsteigernd und ressourcenschonend.
Muss man den neuen Aktenplan verwenden oder kann man seine eigene Ablagesystematik führen?
Der Aktenplan 2022 ist das offizielle, von der Landeskirche verbindlich vorgegebene Instrument zur einheitlichen Ablage von Dokumenten in allen kirchlichen Dienststellen. Er stellt ein differenziertes und professionelles Ablagesystem dar, das den gestiegenen Ansprüchen an kirchliches Verwaltungshandeln Rechnung trägt. Eigene Ablagesysteme genügen keinesfalls diesen Kriterien, deshalb ist davon Abstand zu nehmen.
Welche Vorteile bringt mir die Benutzung des Aktenplans?
- Der Aktenplan gewährleistet ein einheitliches und schlüssiges Ablagesystem für Unterlagen verschiedenster Art in der ganzen Landeskirche.
- Unterlagen mit demselben Betreff bzw. Inhalt werden personenunabhängig am selben Ort abgelegt. Bei Personalwechsel oder im Kontakt mit anderen Dienststellen sind die Unterlagen leicht greifbar.
- Das Wiederauffinden von Unterlagen sowie die gesamte Verwaltungsarbeit bis hin zur Aussonderung und Archivierung wird durch das einheitliche Ablagesystem wesentlich erleichtert und beschleunigt.
- Der Aktenplan ist auch in Teams integrierbar.
Wie ist der Aktenplan aufgebaut?
- Der Aktenplan ist hierarchisch aufgebaut vom Allgemeinen zum Speziellen. Er gliedert den Aufgabenstoff möglichst organisationsunabhängig und unter Berücksichtigung des Schriftgutanfalls ausreichend breit und tief. Er ermöglicht die Aktenbildung und die Kennzeichnung von Akten.
- Die Grobgliederung umfasst neun Aktenhauptgruppen von 1 bis 9.
- Darunter liegen als zweite Ebene die Aktengruppen (zweistellige Zahl), darunter als dritte Ebene die Aktenuntergruppen (dreistellig mit Punkt, z. B. 11.1), als vierte Ebene die Aktensachgruppe (vierstellig mit Punkt, z. B. 51.26).
- Grundsätzlich darf der Aktenplan nicht verändert werden, er ist starr. Seine vorgegebene Gliederungstiefe endet nach der vierten Hierarchiestufe. Die Aktenbildung (Benennung von Aktenordnern) ist jedoch flexibel.
Wie finde ich heraus, welches Aktenzeichen das richtige ist?
- Ein Blick ins Stichwortverzeichnis hilft, den passenden Begriff/Betreff zu finden, jeweils mit dazugehörigem Aktenzeichen. An der entsprechenden Stelle im Aktenplan kann man sich vergewissern, ob das gewählte Aktenzeichen zutreffend ist.
- Natürlich können Sie auch anhand der Systematik (den Aktenhaupt- und -untergruppen entlang gehend) den richtigen Ablageort finden.
Wie soll ich die Akten benennen, und was ist dabei zu beachten?
- Im Aktenplanauszug für die Gemeinden und Kirchenbezirke sind in der dritten Spalte die Akten angegeben, die vorab im Aktenplan bereits angelegt wurden. Diese Akten können ggf. umbenannt werden. Zu jedem beliebigem Aktenzeichen können Akten angelegt und individuell benannt werden (flexible Aktenbildung). Weitere Hinweise zur Benennung der Akten können Sie in den Spalten „Stichworte/Aktenbildung“ (= 4. Spalte), „Strukturvorschlag für die Akte“ (= 5. Spalte) und „Hilfestellung bei der Anlage der Akte“ (= 6. Spalte) entnehmen.
- Beispiele für flexible Aktenbildung:
- Bsp. AZ 35.2 Veranstaltungen der Kirchengemeinde. Feste und Jubiläen: Wenn die vorgegebene Akte „Veranstaltungen“ nicht ausreicht, können Sie weitere Akten anlegen, die nach Veranstaltungsart differenzieren, z. B. „Gemeindefeste“, „Church Night“, „Kirchenführungen“, „Jubiläen“ etc.
- Bsp. AZ 78.7 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke
Mögliche Aktentitel sind z. B.: Haushaltsplanung, Rechnungsabschlüsse, Personalkosten Kirchengemeinde, Spenden an die Kirchengemeinde, Freiwilliger Gemeindebeitrag, Opferplan etc.
- Bsp. für flexible Aktenbildung bei mehreren gleichartigen Gebäuden: AZ 46.4 Instandhaltung und Betrieb des Gebäudes [Kindertageseinrichtung]. Sie bilden eine Akte „Instandhaltung und Betrieb Tageseinrichtung A“, eine Akte „Instandhaltung und Betrieb Tageseinrichtung B“, eine Akte „Instandhaltung und Betrieb Tageseinrichtung C“ usw.
Wie komme ich zum Aktenplan auf dem Sharepoint online?
Um mit dem Aktenplan 2022 auch im Explorer arbeiten zu können, muss dieser erst synchronisiert werden. Dafür gehen Sie auf die Startseite von PC im Pfarramt und geben im Browser https://elkw.sharepoint.com/sites/PiP-Portal/SitePages/Home.aspx ein. Navigieren Sie oben in der Befehlszeile auf Kirchenbezirk (roter Pfeil) und öffnen Ihren Kirchenbezirk. Anschließend wählen Sie über die Liste „Gemeinden“ Ihre Kirchengemeinde aus:
Öffnen Sie den Websiteinhalt Ihrer Gemeinde. Nun können Sie den „Aktenplan“ (alt) und den „Aktenplan 2022“ (neu) sehen. Mit einem Klick auf den Aktenplan 2022 öffnet sich die u.a. Seite. Hier klicken Sie bitte „Synchronisieren“ (blauer Pfeil) an.
Anschließend erfolgt die Meldung, dass die Synchronisierung vorbereitet wird. Diese Meldung können Sie wieder schließen. Nun können Sie entweder im Browser oder im Explorer mit dem Aktenplan 2022 arbeiten. Dokumente, die lokal auf dem Explorer im Aktenplan 2022 abgespeichert werden, erscheinen dann immer automatisch auch in der Browseransicht. Auch Dokumente, welche noch im alten Aktenplan abgespeichert sind, können dann im Explorer problemlos in den neuen Aktenplan verschoben werden.
Wie synchronisiere ich den Aktenplan mit dem lokalen Dateiexplorer im Sharepoint?
Können personenbezogene Daten im Aktenplan abgelegt werden?
Die Ablage personenbezogener Daten im elektronischen Aktenplan ist ausdrücklich vorgesehen. Grundlage für die Einhaltung des Datenschutzgeheimnisses ist die Verpflichtungserklärung, die jede/r Mitarbeitende bei seiner/ihrer Arbeitsaufnahme abgegeben hat. Eine Ausnahme bilden Unterlagen, die das Seelsorgegeheimnis betreffen. Diese hat der/die jeweilige Pfarrer/in – wenn überhaupt – separat abzulegen in einem geschützten Bereich.
Wie kann ich im Aktenplan abgelegte Dokumente wieder auffinden (Suchfunktion)?
Mit dem Cursor im Verzeichnisbaum denjenigen Order markieren, dessen Inhalte durchsucht werden sollen (blau hinterlegt). Dann im Suchfeld das gesuchte Wort eingeben und Suche starten. Durchsucht werden
- Aktenzeichen
- Aktenordner
- in den Aktenordnern abgelegte Dokumente im Volltext
- in den Aktenordnern abgelegte E-Mails
- in den Aktenordnern abgelegte E-Mail-Anhänge im Volltext
Nutzen Sie diese leistungsstarke Suchfunktion!
Unscharfe Suche: Wenn die Schreibweise eines Begriffes (Namens) unklar ist, können Sie trunkieren, d.h. statt des unbekannten Wortteils setzen Sie ein * ein. Bsp. 1: Pro* findet Prolog, Profil, Programm etc. Bsp. 2: *zeugnis findet Schulzeugnis, Abgangszeugnis, Reifezeugnis (falls diese Begriffe enthalten sind).
Wie kann ich im Aktenplan Verweise anlegen?
Bsp. 1: Sie sehen hier im Bild zwei Verweise (rote Pfeile), die sich auf das AZ 2 MA der Kirche beziehen.
Wie werden diese erstellt? Einfach auf das runde Pluszeichen (blauer Pfeil) klicken, dann "neue Datei erstellen" (Word-Dokument) anklicken.
Dann Word-Dokument benennen (blau hinterlegtes Feld):
Anschließend zurückgehen zum AZ 2, dann kurz auf ein anderes AZ gehen und wieder zurück zu AZ 2, und die neu angelegte (leere) Datei wird als Verweis unten sichtbar.
Bsp. 2: Weiteres Beispiel, hier mit zwei Verweisen zum AZ 27 Diakonat:
Dann vorgehen, wie in Bsp. 1 beschrieben.
Man kann natürlich auch von Dokument zu Dokument verweisen. Gehen Sie hierzu auf das Dokument, auf das verwiesen werden soll und markieren Sie dieses:
Kontextmenu aufrufen über rechte Maustaste oder die drei Pünktchen, dann auf „Link abrufen“ klicken:
Link anklicken, markieren und kopieren (Strg + C), dann Fenster schließen.
Gehen Sie nun zu dem Aktenzeichen, von dem aus verwiesen werden soll, und legen Sie ein „Verweis-Dokument“ („siehe auch“) an als Word-Dokument. In dieses Dokument werden sämtliche Verweise eingetragen. Hier ein Beispiel eines „Verweis-Dokuments“ zum AZ 43.4 Durch Aktivieren des Links kommt man gleich zu dem gewünschten Dokument.
- Fertig!
Wie speichert man eine E-Mail im Aktenplan?
Auch E-Mails, sowohl eingehende als auch ausgehende (= gesendete), können aktenrelevant sein und sind dann im Aktenplan abzulegen. Hierzu markieren Sie die entsprechende E-Mail im Posteingangsordner bzw. Postausgangsordner, drücken die rechte Maus-Taste und klicken auf „Kopieren“. Dann gehen Sie im Aktenplan zu dem Aktenzeichen, unter dem die Mail abgelegt werden soll. Dann drücken Sie noch die rechte Maus-Taste drücken und fügen die Mail ein mit dem Einfügen-Befehl.
In den meisten Fällen muss eine Mail erst einmal lokal zwischengespeichert werden. Da bei der Ablage der Mail im System die Betreffzeile zum Dateinamen wird, muss die Betreffzeile entsprechend umbenannt werden. Am besten Sie lassen den Betreff bzw. Dateinamen beginnen mit dem zugehörigen Aktenzeichen, gefolgt von einem passenden Schlagwort. Die E-Mail muss dann im pdf-Format gespeichert werden (z. B. mit Hilfe des PDF24-Creators). Schließlich kann sie im Aktenplan abgelegt werden. Es wird empfohlen, Dateianhänge zusätzlich separat zu speichern.
Wofür sind die Austausch-Ordner im Sharepoint online zu nutzen?
Wenn Sie einzelne Dokumente anderen PC-im-Pfarramt-Anwendern bzw. -Anwenderinnen zum Lesen und Herunterladen zugänglich machen wollen, bietet sich hierfür die Nutzung des Austauschordners im Sharepoint online an, anstatt die Dokumente mit E-Mails zu verschicken. Beispiele für die Anwendung: Dienstpost vom Dekanatamt an die PfarrerInnen; Austauschordner als Plattform innerhalb eines Distrikts; Austauschordner als Plattform für einen bestimmten Personenkreis. Die Personen, die Zugriff auf die Dokumente bekommen sollen, sind entsprechend zu berechtigen. Es ist darauf zu achten, dass die Dokumente nach Ablauf einer bestimmten Zeit regelmäßig aus dem Austauschordner entfernt werden. Der Austauschordner darf keinen Ersatz für die Aktenplanablage werden.
Wenn man bisher bereits mit dem digitalen Aktenplan gearbeitet hat, kann man diesen in den Aktenplan 2022 integrieren?
Den Inhalt der seitherigen Aktenplanablage kann man nicht automatisiert in die Ablage des Aktenplans 2022 übertragen. Sie müssen einen „Schnitt“ machen, d. h. ein Datum festlegen, ab dem Sie nur noch im neuen Aktenplan 2022 ablegen. Die seitherigen Berechtigungen werden in der Regel mit übertragen bei der Umstellung, sofern die berechtigten Personen dieselben sind. Änderungen der Berechtigungen sind bei der DataGroup zu beantragen. Wenn Sie einzelne Dateien weiter benutzen wollen, können Sie diese manuell vom alten in den neuen Aktenplan rüberziehen. Die Dateien im alten Aktenplan stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Er wird nicht abgeschaltet.
Was ist bei der Bildung von Ordnern und Dateinamen zu beachten?
Durch das Synchronisieren des Aktenplans verdoppelt sich die Dateipfadlänge. Es ist deshalb darauf zu achten, dass die maximale Länge des Dateipfads von 249 Zeichen nicht überschritten wird. Bei der Benennung von Ordnern und Dateien (= Dateinamen) sollten ca. 20 Zeichen nicht überschritten werden. Es wird empfohlen, den Dateinamen mit dem zugehörigen Aktenzeichen beginnen zu lassen, gefolgt von einem inhaltlichen Schlagwort (z.B. 12.34_abcdef).
Folgendes ist zu beachten:
- Im Dateinamen dürfen folgende Zeichen nicht verwendet werden: \ / : * ? ! „ “ < > # { } % ~ &
- Dateinamen dürfen nicht mit einer Tilde ~ oder einem Punkt . beginnen.
- Dateinamen dürfen nicht mehrere Punkte in Folge enthalten.
- Bitte verwenden Sie Unterstrich anstatt Leerzeichen.
- Ordnernamen dürfen keinen Punkt enthalten.
- Bei Protokollen von Sitzungen kann es sinnvoll sein, das Sitzungsdatum mit aufzunehmen, z.B. 33.6_KGR_Prot_2023-06-21. Die Protokolldateien werden im Sharepoint dann automatisch nach Sitzungsdatum sortiert. Allerdings ist darauf zu achten, dass die Dateipfadlänge nicht überschritten wird.
Wie integriert man den Aktenplan 2022 in Teams?
Wenn Sie in Teams sind, gehen Sie zu dem Team (= Kanal), in das der Aktenplan integriert werden soll. In der oberen Befehlszeile ganz rechts auf das Plus-Zeichen klicken, dann öffnet sich ein Fenster mit sämtlichen Microsoft-Apps. Wählen Sie die App „Dokumentbibliothek“ aus und klicken auf das entsprechende Symbol. Es öffnet sich ein neues Fenster, klicken Sie auf „SharePoint-Link verwenden“. Im Feld „Library Url“ müssen Sie nun den Link einfügen, auf dem der Aktenplan 2022 läuft (dort aus dem Browser herauskopieren). Fügen Sie den Link ein und klicken auf „Los“. Dann auf „Weiter“ klicken, die angezeigte Dokumentenbibliothek (Aktenplan 2022) auswählen, auf „Weiter“ klicken und im neuen Fenster die Registerkarte benennen („Aktenplan 2022“). Noch einmal bestätigen und der Aktenplan ist integriert in Teams.
Müssen die Amtshandlungsverzeichnisse (Kirchenbücher) und die Kirchengemeinderatsprotokolle (KGR-Protokolle) immer noch in Papierform geführt werden?
Eine 100%ige Umstellung auf rein digitales Arbeiten ist noch nicht möglich. Gewisse Unterlagen wie Amtshandlungsverzeichnisse und KGR-Protokolle müssen noch in Papierform geführt werden. Sie sind dennoch Teil des neuen Aktenbestandes, den Sie mit der Umstellung auf den Aktenplan 2022 eröffnen. D. h. dieser neue Bestand ist ein Mischbestand, der zum Großteil aus digitalen Dokumenten, zum kleineren Teil noch aus Papierdokumenten besteht. Beides zusammen ergibt den neuen Bestand, der unter den Aktenplan 2022 fällt. Da die KGR-Protokolle digital erzeugt werden, ist es naheliegend, diese Dateien digital abzulegen (AZ 33.6, zusätzlich zum Papier-Protokoll). Dies kann z. B. bei Recherchen oder der Anfertigung von Protokollauszügen von Nutzen sein. Auch das Einscannen von unterschriebenen Protokollen mit anschließendem Speichern als pdf- oder pdf/A-Datei und Ablage unter 33.6 kann sinnvoll sein.
Soll man Anmeldungen zu Taufe, Trauung usw. im Original ablegen oder einscannen und das Original vernichten?
Unterlagen für die Eintragung in die Amtshandlungsverzeichnisse (Anmeldeformulare, Bescheinigungen des Standesamts usw.) vor 1991 können vernichtet werden, ab 1991 und jünger müssen sie auf Dauer aufbewahrt werden, in Papierform und in einem feuerhemmenden, verschließbaren Schrank. Ab dem Zeitpunkt, zu dem AHAS in der Gemeinde eingeführt wurde, brauchen die Unterlagen für die Eintragung in die Amtshandlungsverzeichnisse nicht mehr aufbewahrt werden.
Dürfen öffentliche KGR-Protokolle von Gemeindemitgliedern eingesehen werden?
Ja. Bei den öffentlichen Protokollen gilt die übliche 30-Jahre-Sperrfrist für die Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen nicht. Bei der Einsichtnahme ist darauf zu achten, dass nur öffentliche Protokolle vorgelegt werden (nichtöffentliche dürfen erst nach 60 Jahren vorgelegt werden). Deshalb müssen öffentliche und nicht öffentliche Protokolle separat geführt und in separaten Bänden gebunden werden.
Wie lege ich in Zukunft Grundrisse, Baupläne, etc. ab?
Häufig haben diese Unterlagen ein größeres Format. Wenn sie nur in Papierform vorliegen, können sie formatbedingt kaum eingescannt werden und müssen weiterhin in Papierform aufbewahrt werden. Falls die Unterlagen bereits digital vorliegen, kann zusätzlich zum Papier die Aufbewahrung in digitaler Form sinnvoll sein. Die Unterlagen müssen – unabhängig von der Aufbewahrungsform – nach dem Aktenplan 2022 abgelegt werden. Eine Aufbewahrung in Ordnern oder Schatullen wird empfohlen. Gebrauchte Schatullen können gegen Selbstabholung beim Records Management des Oberkirchenrats bestellt werden.
Gibt es für die Schatullen im neuen Aktenplan wieder vorgefertigte Rückenschilder mit entsprechenden Farbcodierungen?
Anders als bisher ist im Pfarramt eine Aktenablage in Papierform und damit einhergehende Verwendung von Schatullen nur für die wenigen Fälle vorgesehen, in denen aus rechtlichen Gründen eine digitale Ablage noch nicht möglich ist. Mit der Umstellung auf den neuen Aktenplan 2022 ist der seitherige Aktenbestand abzuschließen; d. h. Unterlagen, die in die bisherigen Schatullen gehören, sind dort abzulegen, die Schatullen sind dann noch zu beschriften (Aktenzeichen, Inhalt, Laufzeit). Sie bilden fortan die Altregistratur. Für die o.g. Fälle können neue Schatullen oder Ordner angelegt werden; Rückenschilder können Sie entweder mit Hilfe des Aktenplan-Tools Willkommen - Aktenplan (pfarr.tools) anfertigen (in dem Tool nach einem Begriff suchen, Trefferliste anklicken und nach unten scrollen zum Etiketten ausdrucken), oder Sie erstellen die Rückenschilder selber. Gebrauchte Schatullen können beim Records Management des Oberkirchenrats kostenlos bestellt werden gegen Selbstabholung.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe oder weitere Informationen benötige?
Kontaktdaten DATAGROUP
a) für technische Unterstützung: Service Desk in Leinfelden-Echterdingen:
Telefon 0711 / 49056 – 017
E-Mail: sd-pc-im-pfarramt@datagroup.de
Erreichbar von 7 – 19 Uhr an Werktagen.
b) Für Kaufmännisches:
Tel: 07127 / 970 111
E-Mail: Webshop-Pfarramt@datagroup.de
Kontaktdaten RECORDS MANAGEMENT
- Tel./Fax: 0711 2149-329
- Mail:Records-Management@elk-wue.de