Sachgebiet 5.6.5

Reisekosten, Pfändungen, Abtretungen

Reisekosten - Dienstreisen

Nach der Verordnung des Oberkirchenrates zur Regelung der Reisekosten/Dienstreisen, der Anerkennung und Beschaffung von Kraftfahrzeugen und der Erstattung für kirchliche Mitarbeiter (RKO) werden den Mitarbeitenden des Oberkirchenrates und der landeskirchlichen Dienststellen die dienstlich veranlassten Mehraufwendungen erstattet.

Unter Dienstreisen/-gängen im Sinne der RKO versteht man angeordnete oder genehmigte Gänge und Fahrten zur Erledigung von vorübergehenden beruflichen Tätigkeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte und außerhalb der Wohnung.

Unter die Reisekostenerstattung fallen z.B.: Die Erstattung von Auslagen für Dienstreisen und Dienstgänge, die Anerkennung und Beschaffung von Kraftfahrzeugen (Kfz-Darlehen).

Pfändungen, Abtretungen, Privatinsolvenzen

Im Rahmen ihrer Aufgabe die Bezüge für die Beschäftigten der Landeskirche, der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke zahlbar zu machen, bearbeitet die ZGASt auch Pfändungen, Abtretungen und Privatinsolvenzen.

Der für den Gläubiger abzuführende Betrag wird im Einzelfall ggf. unter Beachtung der Rangfolge berechnet und überwiesen.

Datenabgleich für Beihilfeumlagen beim kommunalen Versorgungsverband (KVBW)

Die Beihilfeberechnung und Beihilfeauszahlung insbesondere für Pfarrer und Kirchenbeamte haben die Landeskirche und einige Kirchengemeinden dem Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg übertragen. Die ZGASt liefert jährlich Informationen über die beihilfeberechtigten Personen an den KVBW.

Aufgabenbereiche

  • Abtretungen
  • Datenabgleich für Beihilfeumlagen beim KVBW
  • Dienstreiseanträge - allgemeine Fragen
  • Dienstreisegenehmigungen - allgemeine Fragen
  • Kfz-Darlehen
  • Mahnverfahren
  • Pfändungen
  • Privatinsolvenzen
  • Reisekostenerstattung
  • Meldung von Vermögensschäden

Leitung des Sachgebiets 5.6.5

Sachgebietsleitung

Kontakt

Ansprechpartner Pfändungen

Formulare Reisekosten und Hinweise Dienstreisen

  • Formulare zu Reisekosten finden Sie hier unter der Rubrik ZGASt/Dienstreisen.
  • Hinweise zu Dienstreisen finden Sie hier unter der Rubrik ZGASt/Dienstreisen.