Sachgebiet 5.6.3
Sozialversicherung, Bescheinigungswesen, Schwerbehindertennachweisung und Personalkostenüberleitung
Dieses Sachgebiet beinhaltet auch die Stellvertretung des Referatsleiters.
Neben sozialversicherungsrechtlichen Themen wurden im Sachgebiet Sozialversicherung noch weitere Aufgabenbereiche angesiedelt, wie z.B. die Überleitung der Abrechnungsergebnisse ins Finanzwesen, die Schwerbehindertennachweisung, die Abwicklung der Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, das Meldeverfahren für die Berufsgenossenschaftsabrechnung im Rahmen des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes, das Bescheinigungswesen und die Realisierung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA).
Aufgabenbereiche
Sachgebiet 1:
- Auswertungen - inhaltliche Fragen
- Berufsgenossenschaft
- Berufsständische Versorgungseinrichtungen
- Beschäftigungsverbote
- Bescheinigungen
- SV-Beitragsberechnung
- Geldwerter Vorteil - Verbeitragung
- Geringfügig entlohnte Beschäftigungen
- Hinzuverdienstgrenze
- Jahresarbeitsentgeltgrenze
- Kurzfristige Beschäftigungen
- Mehrfachbeschäftigung
- Schwerbehinderten-Nachweisung
- Sozialversicherung - Übergangsbereich
- Sozialversicherung - Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit
- SV-rechtliche Beurteilung von besonderen Zahlungen
- SV-rechtliche Behandlung von Arbeitszeitkonten
- Erstattungen nach AAG (Mutterschutz)
Sachgebiet 2:
- Altersteilzeit-Störfälle - sozialversicherungsrechtliche Abwicklung
- SV-Melderecht
- Betriebsprüfungen
- SV-Beitragsabführung
- SV-Meldeportal
- U2-Umlage
- Schriftverkehr Minijob-Zentrale
- EEL Meldeverfahren (Bescheinigung Krankengeld)
- EAU
- Betriebsnummern-, Betriebsdatenpflege
Sozialversicherung
Die Auszahlung von Entgelt aus Arbeitsverhältnissen unterliegt grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Ausgenommen sind Dienstverhältnisse von Beamten (und Pfarrern) und Tätigkeiten von selbständig tätigen Personen. Die versicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse werden unterschieden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und geringfügige Beschäftigungen (geringfügig entlohnte Beschäftigungen auf 400-Euro-Basis und kurzfristige Beschäftigungen).
Das Sozialversicherungsrecht umfasst die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Für diese vier Versicherungszweige sind umfangreiche Rechtsvorschriften zur Versicherungspflicht und -freiheit, Beitragsberechnung und zum Meldewesen zu beachten. Die ZGASt ist für die korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen, die rechtzeitige und korrekte Abführung der Beiträge und korrekte Abgabe der Meldungen zur Sozialversicherung für die Beschäftigungen der kirchlichen Mitarbeiter verantwortlich.
In den Zuständigkeitsbereich der ZGASt fällt auch die Beratung der kirchlichen Arbeitgeber und Meldestellen in sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Ferner obliegt ihr die Unterstützung der kirchlichen Arbeitgeber während der vor Ort durchgeführten Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bearbeitung der Prüfmitteilungen.
Berufsgenossenschaft
Alle Beschäftigten (mit Ausnahme der Beamten und Zivildienstleistenden) unterliegen dem Unfallversicherungsschutz.
Hierzu muss der Arbeitgeber einen jährlichen Entgeltnachweis erstellen. Ab 2012 wird dieser manuelle Entgeltnachweis durch ein maschinelles Meldeverfahren ersetzt. Seit Januar 2009 müssen alle Meldungen zur Sozialversicherung einen Datenbaustein zur Unfallversicherung enthalten, der unter anderem auch das beitragspflichtige Arbeitsentgelt des Mitarbeiters enthält.
Die Überwachung des maschinellen Meldeverfahrens sowie die (manuelle) Korrektur von Meldungen ist Aufgabe der ZGASt für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ersatzanforderungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG)
Aufwendungen der Arbeitgeber für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld und bei Beschäftigungsverboten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft werden auf Antrag von den Krankenkassen im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung erstattet.
Diese Erstattungsanträge werden von der ZGASt gestellt und die Erstattungen an die Arbeitgeber weitergeleitet.
Bescheinigungswesen
Im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen sind zahlreiche Bescheinigungen zu erstellen.
Hierfür stellt die ZGASt die Daten aus der Bezügeabrechnung zur Verfügung.
ELENA
Durch die Einführung des sog. ELENA-Verfahrens sollen staatliche Stellen zukünftig die erforderlichen Daten mit Einverständnis des Leistungsberechtigten direkt von einer Zentralen Speicherstelle abrufen können.
Seit 01. Januar 2010 sind deshalb alle Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten - gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung - eine monatliche Meldung mit einer Vielzahl von Daten an die Zentrale Speicherstelle in Würzburg zu erstatten.
Die ZGASt übernimmt diese Aufgabe für die kirchlichen Arbeitgeber.
Schwerbehindertennachweisung
Für die jährlichen Meldungen, die Arbeitgeber für die Festsetzung der Ausgleichabgabe abgeben müssen (REHADAT), können von der ZGASt auf Anforderung Listen zur Verfügung gestellt werden, die als Arbeitshilfe dienen können.
Personalkostenüberleitung
Die Ergebnisse, die bei der Bezügeabrechnung entstehen (Bruttopersonalkosten, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge etc), werden über eine Schnittstelle maschinell in das Finanzwesen übergeleitet.
Wenn bei der Überleitung Fehler entstehen, muss die Ursache von der ZGASt ermittelt und der Fehler behoben werden, und die Abwicklungskonten müssen regelmäßig abgestimmt werden.
Leitung des Sachgebiets 5.6.3
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Formulare zur Sozialversicherung
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