Umzugskosten
Bei einem dienstlich erforderlichen Wohnungswechsel, insbesondere beim Einzug in eine Dienstwohnung, erhalten Pfarrerinnen und Pfarrer eine Umzugskostenvergütung.
Bei Umzügen aus Anlass der Aufnahme des Vorbereitungsdienstes oder der Zurruhesetzung oder nach bzw. von Orten außerhalb Württembergs sowie in weiteren Sonderfällen, gibt es spezielle Regelungen. Bitte erfragen Sie diese vorher beim Oberkirchenrat!