Referat 6.2
Informationen für Kirchengemeinderäte
Arbeitgeber stehen in der Verantwortung für Ihr "Unternehmen" und müssen alles, was innerhalb ihres Unternehmens geschieht, im Blick haben und verantworten.
Dies gilt auch für die Kirchengemeinderäte in jeder Kirchengemeinde, da die Berufsgenossenschaften jede Kirchengemeinde als eigenes "Unternehmen" betrachtet und der KGR deshalb als Arbeitgeber gesehen wird.
Damit das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kirchengemeinde und in Einrichtungen und Dienststellen unserer Landeskirche effektiv umgesetzt werden kann, muss es in vorhandene Strukturen und Abläufe integriert werden. Zuständigkeiten müssen innerhalb der Dienstellenleitung / des KGR, eindeutig definiert und schriftlich vereinbart werden.
In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich sehr schnell auch die Haftungsfrage und vom OKR gibt es ein Rundschreiben, welches ausführlich auf die Frage der Haftung von Kirchengemeinderäten eingeht. (siehe Downloads)
VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft)
Die VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) hat eine sehr umfangreiche Broschüre "Sicherheit und Gesundheit in der Kirchengemeinde - Schritt für Schritt" herausgegeben, in der sie versucht, den Kirchengemeinderäten die notwendigen Hilfestellungen und Informationen an die Hand zu geben, die sie zur Wahrnehmung Ihrer Arbeitgeberpflichten brauchen.
Für Kirchengemeinden, die vorhaben, im Zuge einer geplanten Baumaßnahme einen Teil der Arbeiten mit Ehrenamtlichen zu erledigen gibt es von der VBG eine Broschüre, in der viele wichtige Informationen zum Thema Bauarbeiten mit Ehrenamtlichen zusammengefasst sind.
BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) hat viele Informationen in den Broschüren bgw-Kompakt zusammengefasst, die für Kirchengemeinden interessant sind, sobald sie einen Kindergarten oder eine Diakoniestation betreiben:
Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
Um im weiten Feld des Arbeitsschutzes den Überblick nicht zu verlieren und keine falschen Entscheidungen zu treffen, stehen den Kirchengemeinden die beiden Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Landeskirche als Berater zur Verfügung.
Die Fachkräfte für Arbeitsicherheit melden sich in regelmäßigen Intervallen in den Kirchengemeinden zu Ortsterminen an, um die Arbeitsplätze zu begutachten, können aber auch jederzeit zu einzelnen Themen gefragt oder eingeladen werden und sind auch gerne bereit, in einer KGR Sitzung gemeinsam mit dem KGR ein Probelm zu erörtern oder offene Fragen zu klären.
Besonders wichtig ist es, die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit im Vorfeld von Baumaßnahmen mit einzubinden, um sicherzustellen, dass beim Um- oder Neubau die relevanten Vorschriften aus dem Bereich Arbeitsschutz umgesetzt werden. Oft werden von den Baubehörden bei der Erteilung der Baugenehmigung nur die Vorgaben des Landesbaurechts berücksichtigt und Vorgaben des Bundesrechts wie z.B. der Arbeitsstättenverordnung werden nicht berücksichtigt (siehe auch Informationen für Bauherren und Planer).