Referat 6.2
Die Gefährdungsbeurteilung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bzw. alle in seinem "Betrieb" durchgeführten Tätigkeiten zu erstellen.
Der Gesetzgeber macht hier auch für kirchliche Arbeitgeber wie Kirchengemeinderäte und Dienststellenleitungen keine Ausnahmen.
Die grundlegende Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung kommt aus dem Arbeitschutzgesetz (§ 5), sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“ §3.
Grundlegende Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie z.B in den branchenspezifischen Leitfäden zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertagesstätten und in Diakoniestationen der BGW.
Die BGW bietet für den Bereich der Kindertagesstätten ein online-tool zur internetbasierten erstellung einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung.
Auch für Diakoniestationen gibt es von der BGW die Möglichkeit, die Gefährdungsbeurteilung online zu erstellen
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten speziell auf die Kirchengemeinden abgestimmte Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung für die jeweiligen Arbeitsbereiche an (z.B. für PfarramtssekretärInnen, MesnerInnen, OrganistInnen, HausmeisterInnen, ErzieherInnen, Reinigungskräfte, ....und unterstützen Sie gerne ganz konkret vor Ort bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Die jeweils aktuelle Vorlage und ggf. die weitere Unterstützung bekommen Sie direkt auf Anfrage bei der für Sie zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Wichtig ist, dass auch ehrenamtliche Mitarbeitende von den Berufsgenossenschaften wie Arbeitnehmer gesehen werden, so dass auch für deren Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen muss. Auch hierfür gibt es einige Vorlagen, die von den Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Verfügung gestellt werden.
Schutz für Mütter
Neben dem Arbeitsschutzgesetz sieht auch das Mutterschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung speziell nach den Kriterien des Mutterschutzgesetzes vor.
Hierzu hat die EFAS eine kompakte Broschüre veröffentlicht, die Sie sich entweder auf der Internetseite der EFAS mit Hilfe des Bestellformulars zusenden lassen, oder weiter unten bei Downloads als pdf-Datei herunterladen können.