Referat 6.2
Arbeitsmedizinische Betreuung
Die arbeitsmedizinische Betreuung auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) führt die BAD GMBH als Dienstleister für die gesamte EKD und damit auch für unsere Landeskirche durch.
Betriebsärztinnen und -ärzte
Die Betriebsärztinnen und -ärzte der verschiedenen BAD Zentren stehen den Kirchengemeinden und Dienststellen im Rahmen eines zwischen der EKD und der BAD geschlossenen Vertrages zur Verfügung.
Den koordinierenden Betriebsarzt für unsere Landeskirche erreichen Sie für allgemeine Fragen und Beanstandungen unter der e-mail Adresse:
Der Vertrag mit der BAD gmbH wurde von der EKD stellvertretend für alle Landeskirchen geschlossen und wird von allen Landeskirchen finanziert, so dass die Leistungen der BAD GmbH im Rahmen dieses Vertrages für die einzelnen Kirchengemeinden und Dienststellen kostenlos abgerufen werden können.
Die Liste der für unsere Landeskirche tätigen BAD Zentren, sowie die Zuordnung welcher Kirchenbezirk von welchem Zentrum aus betreut wird, finden Sie am Seitenende unter Downloads.
Einen Beschreibung der Vertragsleistungen finden Sie im "Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung" ebenfalls am Seitenende unter Downloads.
Für die Beauftragung verschiedener Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen im Rahmen des Betreuungsvertrages gibt es ein Auftragsformular, das ebenfalls am Seitenende unter Downloads für Sie bereitgestellt ist.
Jeder Arbeitgeber muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgekartei führen, in der Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wie z.B. Rückmeldungen der Betriebsärzte über stattgefundene Vorsorgeuntersuchungen, Angebote für Mitarbeiter/-innen zu Angebotsvorsorgen u.ä. dokumentiert werden. Einen Vorschlag für eine mögliche Form, in der diese Katei geführt werden kann, finden Sie am Seitenende unter Downloads.
Bildschirmbrille
Für Mitarbeitende, denen vom Betriebsarzt die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille attestiert wurde, muss ein Arbeitgeber diese Brille zur Verfügung stellen.
Um Kostensicherheit für die Arbeitgeber und eine Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleisten wurde zwischen der Landeskirche und dem südwestdeutschen Augenoptikerverband ein Vertrag geschlossen, der die Konditionen für eine solche Bildschirmbrille regelt und den Mitarbeitenden ermöglicht, sich bei einem Mitgliedsbetrieb dieses Verbandes in ihrer Nähe die erforderliche Bildschirmbrille anfertigen zu lassen. Die Konditionen und notwendigen Formulare finden Sie am Seitenende unter Downloads.