Sie sind hier:

Referat 6.2

Arbeitsrecht

Aufgabenbereiche

  • Grundsatzfragen des allgemeinen und kirchlichen Arbeits- und Vergütungsrechts privatrechtlich angestellter kirchlicher Mitarbeitender, Auszubildender, Praktikanten und sonstiger Arbeitsrechtlicher Regelungen einschließlich deren Vollzug
  • Vorbereitung und Vollzug der Rechtssetzung kirchlichen Arbeitsrechts auf der Grundlage des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes – Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie Württemberg
  • Grundsatzfragen und Rechtssetzung im Mitarbeitervertretungsrecht (MVG)
  • Beratung und Information kirchlicher Anstellungsträger und von Personalsachbearbeitenden in allen Fragen des Arbeits- und Mitarbeitervertretungsrechts
  • Erteilung der Ausnahmegenehmigungen von der Anstellungsfähigkeit nach der Kirchlichen Anstellungsordnung

Leitung des Referats 6.2

Elke Rieger

Referatsleitung

Arbeitsrechtliche Beratung

Seminarbüro

Geschäftsstelle Kolloquium Kirchenpfleger/in, Geschäftsführer Diakonie -und Sozialstationen und Verwaltung