Berufsgruppenspezifische Informationen
für Reinigungskräfte
Der Arbeit von Reinigungskräften wird oft wenig, bis gar keine Aufmerksamkeit geschenkt. Selten findet eine gründliche Einarbeitung statt, denn "Putzen kann doch Jede/r".
Reinigungskräfte sind im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zum einen gesundheitlichen Gefährdungen durch die verwendeten Reinigungsmittel ausgesetzt, zum anderen erfordern diese Arbeiten oft ungünstige Körperhaltungen und einen relativ hohen Krafteinsatz, so dass eine große Belastung für den Muskel-Skelettbereich der Personen auftreten kann.
Auch für Reinigungskräfte ist deshalb eine gründliche Einarbeitung unerlässlich, bei der auch die notwendigen Unterweisungen im Umgang mit den eingesetzten Reinigungsmitteln eine wichtige Rolle spielen.
Die notwendigen Informationen zum Umgang mit den jeweiligen Reinigungsmitteln bekommen Sie direkt auf den Gebinden der Reinigungsmittel. Deshalb müssen Reinigungsmittel immer in Originalgebinden oder in genauso gekennzeichneten Gebinden aufbewahrt werden und dürfen nicht in neutrale Behälter und schon gar nicht in Lebensmittelbehälter (Gurkenglas, Milchflasche, ....) umgefüllt werden.
Die notwendigen Informationen zum Umgang mit den jeweiligen Produkt erhalten Sie vor allem auch über das Sicherheitsdatenblatt, welches Ihnen vom Lieferant oder Hersteller kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss, sobald es sich bei dem eingesetzten Produkt um einen Gefahrstoff handelt. Die meisten Hersteller haben die Sicherheitsdatenblätter auf ihrer Internetseite als pdf-Datei hinterlegt. Die Adresse der Internetseite finden Sie in der Regel auf dem Behälter der Produkte.
Um die Belastungen im Muskel-Skelettbereich möglichst gering zu halten, müssen Arbeitsabläufe und Körperhaltungen bei verschiedenen Arbeiten kritisch betrachtet und ggf. ergonomisch optimiert werden.
Die EFAS bietet Betriebsanweisungen zum Thema "Nass- und Feuchtreinigung" und "Heben und Tragen" an, welche als Grundlage für eine Unterweisung dienen können. Außerdem gibt es bei der EFAS eine Broschüre mit dem Titel "körpergerechtes Arbeiten - Bewusst bewegen" die ausführlich über die richtige Arbeitshaltung bei verschiedensten Tätigkeiten informiert.
Reinigungsarbeiten und Hautschutz
Da bei Reinigungsarbeiten der häufige Kontakt mit Wasser oder Putzlauge stattfindet und auch in vielen Fällen Handschuhe getragen werden müssen, ist der Hautschutz ein wichtiges Thema.
Der Arbeitgeber muss geeignete Handschuhe zur Verfügung stellen, die für Reinigungsarbeiten zugelassen und gegnüber den eingesetzten Reinigungsmitteln chemikalienresistent sind. Diese Handschuhe tragen am Schaft die entsprechende Kennzeichnung. Nicht geeignet sind in den meisten Fällen Einweghandschuhe aus Latex oder Vinyl. Am ehesten geeignet sind Einweghandschuhe aus Nitril.
Außerdem müssen Hautschutz- und Hautpflegeprodukte zur Verfügung gestellt werden
Die BGW stellt einen Hautschutzplan für Reinigungskräfte zur Verfügung.
Ab einer Zeit von täglich mehr als 2 Stunden Feuchtarbeit muss der Arbeitgeber die Angebotsvorsorge zum Thema Feuchtarbeit beim zuständigen Betriebsarzt der BAD GmbH anbieten. Ab 4 Stunden täglich ist diese Vorsorge Pflicht (siehe Thema arbeitsmedizinische Betreuung).
Auf der Internetseite der EFAS (Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz) finden Sie eine kleine Broschüre mit wichtigen Informationen zum Thema "Arbeiten mit und auf Leitern".