Referat 6.2
Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte
Sowohl die Berufsgenossenschaften in der DGUV A3 §5, als auch der Gesetzgeber in der Betriebssicherheitsverordnung §14 schreiben vor, dass elektrische Geräte und Anlagen in regelmäßigen Zeitabständen geprüft werden müssen.
Ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel
Zur Frage der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel gibt es von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) in der DGUV Information 203-049 „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“ eine Broschüre, die das Thema sehr anschaulich darstellt.
Was ist ein ortsveränderliches Betriebsmittel? Was eine ortsfeste elektrische Anlage? Wer darf prüfen? Wie oft muss geprüft werden? …
Auf alle diese Fragen gibt die Broschüre eine verständliche Antwort.
Die ortsfesten elektrischen Anlagen müssen in der Regel alle 4 Jahre von einer Elektrofachkraft geprüft werden.
Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Preis pro Gerät zu vereinbaren.
Für die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlage ist die Einholung eines Angebotes, bzw. die Vereinbarung eines Preises im Vorfeld oft schwierig, weil vor allem für unsere alten Gebäude keine ausreichenden Planunterlagen vorhanden sind, die es einem Elektriker ermöglichen ein seriöses Angebot abzugeben. Die erste Prüfung wird hier häufig im Stundenlohn abgerechnet. Im Wiederholungsfall gibt es dann sehr wohl eine Dokumentation der letzten Prüfung, die eine Angebotskalkulation möglich macht.