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PE-Maßnahmen

Sonderaufträge, Vertretungen

Sonderaufträge und Vertretungen ermöglichen Lernen in der praktischen Arbeit

Durch die Bearbeitung von Sonderaufträgen und die Übernahme von Vertretungen werden zeitlich befristete neue Aufgaben übernommen. Dabei werden Gaben und Fähigkeiten entwickelt und in der Praxis erprobt. Eine Vertretung kann auf der gleichen Ebene übernommen werden. Häufig wird dies im Krankheitsfall oder während der Urlaubszeit praktiziert.

Vertretungsaufgaben können sich aber auch auf die übergeordnete Ebene beziehen, z.B. stellvertretende Geschäftsführung.
Die damit verbundenen Befugnisse sind im Vorfeld zu klären, für einen Arbeitszeitausgleich ist Sorge zu tragen bzw. es sollte im Vorfeld die Einbindung in die Regelarbeitszeit geprüft werden. Die Maßnahme endet mit einer Auswertung.

Beispiele

Sonderauftrag Bezirksjugendtag
Es soll einen Bezirksjugendtag geben und der Bezirksjugendreferent erhält den Sonderauftrag für das kommende Jahr diese zusätzliche Großveranstaltung zu planen und durchzuführen.
Da dies nicht zu seinen festgelegten Aufgaben gehört wird mit dem Dienstvorgesetzten geklärt wie der Arbeitszeitausgleich erfolgen soll.

Stellvertretende Dekanin/stellvertretender Dekan
Mit Einführung der Personalentwicklungsgespräche werden Aufgaben des Dekanatamtes an eine Stellvertretung für die Dekanin übertragen. Sie nimmt damit im Bereich des Dekanatamtes die Aufgaben der Stellvertretung wahr.

Checkliste Chancengleichheit

  • unterschiedliche zeitliche Möglichkeiten
  • unterschiedliche Wahrnehmung der Person und der jeweiligen Kompetenzen
  • unterschiedliche Lebensphase
  • unterschiedliche Mobilität

Bitte beachten Sie

Der Zeitaufwand und der Zeitausgleich werden im Vorfeld benannt und geregelt.