Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt
Gesetzliche Grundlagen
Das Kirchliche Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und zu weiteren Änderungen der Kirchengemeindeordnung und Kirchenbezirksordnung (Gewaltschutzgesetz – GSG) wurde am 25.11.2021 von der Landessynode beschlossen und trat zum 01.01.2022 in Kraft.
Änderungen durch die EKD-Gewaltschutzrichtlinie in folgenden Gesetzen
- Pfarrerdienstgesetz EKD: https://www.kirchenrecht-ekwue.de/document/26090
- Abstinenz- und Abstandsgebot: § 31b PfDG.EKD
- Meldepflicht und Beratungsrecht: § 31a PfDG.EKD
- Einsichtnahme in Führungszeugnisse (Voraussetzung/Eignung): § 9 Abs. 1a PfDG.EKD
- Kirchenbeamtengesetz: https://www.kirchenrecht-ekwue.de/document/17291
- Abstinenz- und Abstandsgebot: § 24b KBG.EKD
- Meldepflicht und Beratungsrecht: § 24a KBG.EKD
- Einsichtnahme in Führungszeugnisse (Voraussetzung/Eignung): § 8 Abs. 2a KBG.EKD
Schutzkonzepte in der Evangelischen Landeskirche
- Übersicht der Bausteine eines Schutzkonzeptes
Das vorliegende Dokument gibt eine Orientierung. Eine Anpassung an das Gewaltschutzgesetz erfolgt aktuell.