Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt

Materialpool Schutzkonzeptentwicklung

„Schutzkonzepte entstehen durch ein Zusammenspiel aus Gegenwarts- und Vergangenheitsanalyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen innerhalb einer Einrichtung. Ein Schutzkonzept beinhaltet u. a. das Leitbild einer Einrichtung, einen Verhaltenskodex, Fortbildungen, Präventionsangebote, ein festgelegtes Beschwerdemanagement und Ansprechpartner*innen, an die man sich bei Verdacht wenden kann oder einen Notfallplan bei Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt. Jedes dieser Elemente hat die Funktion, Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen und eine sichere Umgebung zu schaffen.“ (Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2020)

Arbeitsmaterialien Auf dieser Seite finden Sie Arbeitsmaterialien zur Schutzkonzeptentwicklung und Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Diese werden in den folgenden Monaten stetig erweitert.

Bei den Bausteinen orientiert sich die Landeskirche an den fachlichen Standards. Diese sind zusammengefasst in folgendem Spot: https://www.kein-raum-fuer-missbrauch.de/initiative/schutzkonzepte-spot

Für das Schutzkonzept gibt es eine Vorlage, die an manchen Stellen noch nicht finalisiert ist. Sie können diese jedoch für ihr eigenes Schutzkonzept verwenden.

Arbeitspapiere/Vorlagen


Informationen für Entwicklungsprozess

Für die Entwicklung von Schutzkonzepten in Kirchenbezirken, Kirchengemeinden und Einrichtung steht Ihnen im Folgenden Material zur Verfügung.

Die Übersicht über den Prozess gibt es als Worddokument.

 

Die Übersicht über alle Materialien können Sie hier einsehen.

A Risiko- und Ressourcenanalyse

Für die Durchführung der Risiko- und Ressourcenanalyse ist das folgende Material hilfreich. Bevor Sie mit der Analyse starten, sollten Sie im Team das Material sichten und ggf. die Fragen kürzen oder anpassen. Material, welches Sie bearbeiten können, liegt als Worddokument vor.

Risiko- und Ressourcenanalysen können immer wieder auch in kleineren Einheiten durchgeführt werden. Sie dienen der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Schutzmaßnahmen. Eine Variante können Sie im Dokument A6 Variante Ressourcen- und Risikoanalyse einsehen.

Der Textbaustein A Ressourcen- und Risikoanalyse dient als Vorlage der Ergebnissicherung für Ihr individuelles Schutzkonzept.

Weiterführende Literatur:

Broschüre der EKD: Das Risiko kennen – vertrauen sichern. Kinder und Jugendliche Schützen: Risikoanalysen in der Arbeit von Kirchengemeinden

B Kultur und Haltung: Grundsatz

Leitlinien zum sicheren Umgang mit Nähe und Distanz

E präventive Personalverantwortung

Zur Personalverantwortung gehören einige Bestandteile von Schutzkonzepten, die durch das Gewaltschutzgesetz gesetzlich geregelt wurden. Die folgenden Akkordeons (Führungszeugnis, Selbstverpflichtung und Bewerbungsverfahren) beinhalten je nach Berufsgruppe die entsprechenden Formulare.

Für das Schutzkonzept können Sie die Maßnahmen mittels der Textvorlage E Personalverantwortung zusammenfassend darstellen.

In der Übersicht finden Sie alle Maßnahmen und Möglichkeiten zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt zu Beginn und während der Beschäftigung zusammengefasst.

In der Übersicht über Mitarbeitende sind alle Berufsgruppen und ehrenamtliche Tätigkeiten aufgeführt, mit entsprechender verpflichtenden Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen, Selbstverpflichtungen und Selbstauskunftserklärung. Bei manchen Tätigkeiten/Berufsgruppen muss eine Prüfung nach Art, Intensität und Dauer erfolgen. Das Prüfschema dient der Unterstützung. Halten Sie die Ergebnisse im Schutzkonzept fest.

Führungszeugnisse

Die Einsichtnahme in ein polizeiliches Führungszeugnis ist das einzige Präventionsinstrument zur Verhinderung der Anstellung von einschlägig vorbestraften Personen. Durch das Gewaltschutzgesetz der Landeskirche wurde im Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG) festgelegt, dass  "Der Abschluss von Arbeits- oder Ausbildungsverträgen mit Mitarbeitenden, die wegen einer Straftat, die nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch zum Ausschluss von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe führt, rechtskräftig verurteilt worden sind [...], nicht in Betracht [kommt] (§4 Abs. 2 ARRG). 

Demnach gilt:

  • Bei Einstellung nach KAO muss ein erweitertes Führungszeugnis von allen Personen vorgelegt werden.
  • Die regelmäßige Einsichtnahme erfolgt spätestens nach fünf Jahren für die durch das Arbeitsrechtsregelungsgesetz geänderten und ergänzten Bestimmungen, insbesondere §§2, 3 der Anlage 1.1.3 KAO benannten Berufsgruppen. Eine differenzierte Auflistung befindet sich im Material E1-2 Übersicht Mitarbeitende.

Weitere Materialien für die Bearbeitung dieses Bausteins im Schutzkonzept:

 

Für den Bereich des Ehrenamts gilt die Bewertung der ehrenamtlichen Tätigkeit nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes und der Möglichkeit zum Aufbau eines Abhängigkeitsverhältnisses. Dafür gibt es ein Prüfschema, welches Sie zur Bewertung nutzen können. Eine Orientierung kann auch die Bewertung der hauptamtlichen Tätigkeiten sein, siehe oben E1-2 Übersicht Mitarbeitende.

Selbstverpflichtung und Selbstauskunftserklärung

Pfarrpersonen und Kirchenbeamtinnen und -beamte

Entsprechende Änderungen im Dienstrecht ist über die EKD-Gewaltschutzrichtlinie im PfDG.EKD und KBG.EKD erfolgt.

Ehrenamtliche

Für den Bereich der Ehrenamtlichen gibt es für die Jugendarbeit eine Selbstverpflichtung. Für alle anderen ehrenamtlichen Tätigkeitsfelder gibt es aktuell noch keine Vorlage, in den vorhandenen Schutzkonzepten finden sich allerdings Anregungen.

Sollten Sie die Selbstverpflichtung aus der KAO für den Ehrenamtsbereich nutzen, müssen Sie die Bezüge zur KAO entfernen.

F Schulungen und Fortbildungen (Schulungskonzept „Hinschauen – helfen – handeln“)

Schulungen und Sensibilisierungen sind ein wichtiger Teil im Schutzkonzept. Sie dienen der Vermittlung von Wissen über Ansprechpersonen und Standards, sowie der Haltungsentwicklung von Mitarbeitenden.

Die Evangelische Landeskirche hat maßgeblich an der Entwicklung des Schulungskonzeptes "hinschauen-helfen-handeln" auf Ebene der EKD und Diakonie Deutschland mitgewirkt. Die Standards sind in den Schutzkonzepten zu beachten. Bei eigenen Konzepten sind die Inhalte und Standards zu überprüfen.

Im Januar 2024 wird ein eLearning in Form eines Web-based-Trainings veröffentlicht werden. Es dient der Information aller Mitarbeitenden zum Umgang mit sexualisierter Gewalt der Evangelischen Landeskirche. Sobald dieses veröffentlicht ist, finden Sie an dieser Stelle weitere Informationen, auch zur Nutzung in Gruppen und Teams.

Eine Textvorlage für Ihr Schutzkonzept zum Kapitel Schulungen und Fortbildungen finden Sie demnächst hier.

 

Für die Nutzung des Schulungsmaterials ist die Teilnahme bei einer zweiteiligen, insgesamt vier-tägigen Schulung erforderlich.

Die nächsten Kurse sind:

► Kurs 9:  09.-10.04.2024 (1. Teil im Bernhäuser Forst) und 04.-05.07.2024 (2. Teil im Haus Birkach)

► Kurs 10: 14.-15.10.2024 (1. Teil im Haus Birkach) und 28.-29.01.2025 (2. Teil im Bernhäuser Forst)

Die Anmeldung erfolgt über das Bildungsportal (Anbieter Büro für Chancengleichheit). Pfarrpersonen bitte über den Dienstweg.

F2 Web-Based-Training: Grundlagen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt

Das Web-Based-Training Grundlagen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt (WBT) wurde im Rahmen der Selbstverpflichtung als Erstinformation für Mitarbeitende entwickelt. Es ist als Selbstlern-Tool konzipiert und benötigt Anpassungen vor Ort im Einstellungsverfahren.

Das spezifische Schutzkonzept muss ergänzend zum WBT neuen Mitarbeitenden während der Einarbeitung vermittelt werden

In einer Information zum WBT (F2) sind alle Einsatzmöglichkeiten zusammengefasst.

Dieses WBT ersetzt nicht die notwendige Präsenzschulung für Personen, die mit schutzbedürftigen Minderjährigen und Erwachsenen arbeiten!

Für die Information von Mitarbeitenden gibt es einen Textbaustein (F2-1 Textbaustein Anschreiben Mitarbeitende) mit allen notwendigen Informationen über den Zugang zum WBT.

Eine Anleitung zur Lernplattform stammt vom Medienhaus.

Das WBT im Team oder Gremium nutzen

Neben der Nutzung als Selbstlern-Tool kann das WBT auch gemeinsam im Gremium oder dem Mitarbeitendenteam in Präsenz genutzt werden (Internetanbindung notwendig). Dafür gibt es ebenso einen Vorschlag (F2-2 WBT Idee Umsetzung im Gremium). Darin steht auch die Information, wie alle Teilnehmenden zu einer Bescheinigung kommen.

Für den Oberkirchenrat und die Evangelischen Regionalverwaltungen gibt es hier ein eigenes Vorgehen (F2-3 WBT Idee Umsetzung OKR).

Externe Anbieter von (eLearning-)Angeboten:

Für den Bereich Schule:

„Was ist los mit Jaron?“  vermittelt schulischen Beschäftigten Basiswissen zum Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch. Die Fortbildung ist kostenlos und dauert ca. vier Stunden.

► https://www.was-ist-los-mit-jaron.de/

Schutzkonzepte im ehrenamtlichen Bereich:

Eine Online-​Lernplattform zur Sensibilisierung für Gefährdungsfaktoren der (sexualisierten) Gewalt im ehrenamtlichen Kontext sowie zur Vermittlung praktischer Kompetenzen zur Umsetzung von Schutzkonzepten in verschiedenen ehrenamtlichen Bereichen. E-Learning, Projektlaufzeit 2021-2024 mit drei verschiedenen Angeboten:

https://engagement-schutzkonzepte.elearning-kinderschutz.de/

Vertiefende Beschäftigung mit dem Thema für Fachkräfte auch im eLearning möglich:

Frühe Hilfen (Fachkräfte, die mit Säuglingen und Kleinkindern arbeiten – 0-3 Jahre):

https://fruehehilfen-bw.de/login/index.php

eLearning Kinderschutz für Fachkräfte und Leitungen:

Das Projekt ECQAT soll Berufsgruppen, die in Kontakt zu sexuell missbrauchten und/oder multipel traumabelasteten Kindern stehen oder in Institutionen für den Schutz vor (sexueller) Traumatisierung Verantwortung tragen, eine Möglichkeit bieten, sich fundiert und bezogen auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisstand im Bereich der Traumapädagogik, Traumatherapie sowie institutioneller Schutzkonzepte und Gefährdungsanalysen fortzubilden.

https://ecqat.elearning-kinderschutz.de/

Ansprechpersonen

Für Kirchenbezirke/-gemeinden und kirchliche Einrichtungen gibt es einen Flyer mit den übergeordneten Ansprech- und Meldestellen. Eine Version mit der Möglichkeit eigene Ansprechpersonen und kooperierende Fachberatungsstellen einzufügen steht ebenso zur Verfügung. Dies ist handschriftlich auch im Kontext der Schulung für Teilnehmende möglich. Flyer sind bei der Fachstelle bestellbar.

Über das Druckportal für die Kirche ist es möglich, die eigenen Daten in diesen Flyer zum Selbstkostenpreis eindrucken zu lassen.

Externe

Wo gibt es vor Ort Hilfe für Kinder und Jugendliche bei sexualisierter Gewalt? Wo können sich Fachkräfte extern beraten lassen?

Die Liste der Landeskoordinierungsstelle spezialisierter Fachberatungen umfasst aktuell 46 Beratungsstellen mit einem spezialisiertem Angebot zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend in Baden-Württemberg. Liste-Beratungsstellen-in-Baden-Wuerttemberg.pdf (lksf-bw.de)

Unabhängige Ansprechstelle mit anwaltlicher Erstberatung

Dr. jur. Karin Kellermann-Körber

Tübinger Straße 6
71088 Holzgerlingen

Tel. 07031 749517

eMail: rechtsanwaelte@kellermann-koerber.de

Zentrale Anlaufstelle.help

Unabhängige Information für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie.

Telefon: 0800 5040 112

E-Mail: zentrale@anlaufstelle.help

Internet: https://www.anlaufstelle.help/

Landeskirchlich

In der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt können Sie sich an folgende Personen wenden:

Ansprechstelle

Bild von Ursula Kress

Ursula Kress

Beauftragte für Chancengleichheit - Leitung der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt

Prävention

Projektstelle "Koordinierung Prävention sexualisierter Gewalt"

  • Tel./Fax: 0711 2149-605
  • Kontaktformular

Meldestelle

  • Tel./Fax: 0711 2149-625
  • Kontaktformular

Assistenz

  • Tel./Fax: 0711 2149-571
  • Kontaktformular

Handlungsplan Intervention bei Verdacht gegenüber ehren-, nebenamtlichen und angestellten Personen

Interventionsplan bei Vermutung gegenüber Angestellten oder Ehrenamtlichen

Handlungsplan Intervention bei Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt durch Pfarrpersonen

Handlungsplan zur Intervention mit Ausführungen und Anhängen

Im Handlungsleitfaden sind die Schritte der Intervention bei Grenzverletzungen, Übergriffen und (sexualisierter) Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen ausgehend von Pfarrpersonen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg beschrieben. Im Anhang befindet sich ein umfangreicher Dokumentationsbogen. Dieser Interventionsplan liegt aktuell nicht in gedruckter Form vor.

Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen, Übergriffen und (sexualisierter) Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen ausgehend von Pfarrpersonen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Interventionsplan bei Grenzverletzungen oder Übergriffen ausgehenden von einer Pfarrperson

Konfi-Arbeit

In einer Arbeitsgruppe wurden Empfehlungen für die Konfi-Arbeit (Konfi 3 und 7/8) gesammelt und diskutiert. Im PDF sind diese zusammengefasst und können als Diskussionsgrundlage für den Teil des Schutzkonzeptes zu Ihre Konfi-Arbeit vor Ort dienen.

Materialien zur Schutzkonzeptentwicklung - Empfehlungen für die Konfi-Arbeit (Konif3 und 7/8)

Ev. Oberkirchenrat

Im Ev. Oberkirchenrat startet der Prozess der Entwicklung eines Schutzkonzeptes zur Prävention vor sexualisierter Gewalt, wie dies auch in allen Kirchenbezirken und Einrichtungen der Landeskirche durch das Kirchliches Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Gewaltschutzgesetz - GSG) aktuell geschieht.

Zu diesem Entwicklungsprozess gehören in einem ersten Schritt die Sichtung schon bestehender Regelungen, die zum Schutz und zur Bearbeitung von Vorfällen unterstützend sind, die Sensibilisierung von Mitarbeitenden sowie das Wissen um Gelegenheitstrukturen, die sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch in einer Organisation begünstigen.

Schon bestehende Vereinbarungen und Materialien finden Sie gesammelt an dieser Stelle:

Es besteht die Möglichkeit das Web-Based-Training gemeinsam im Team zu absolvieren. Dafür gibt es einen Vorschlag, wie diese gemeinsam gelingen kann. Dabei ist u.a. auch das Ziel gemeinsam ins Gespräch zu kommen und Anregungen auch für das Schutzkonzept des Oberkirchenrates zu sammeln.

Der Vorschlag und das Vorgehen ist in einem Dokument zusammengefasst.

Broschüren